Was
bedeutet die Staatsgarantie der Schweizer Kantonalbanken?
Für
die Verbindlichkeiten der meisten Kantonalbanken haftet der jeweilige Kanton.
Der Kanton legt fest, ob er für die Verbindlichkeiten seiner Kantonalbank
haften will, und definiert die Höhe einer allfälligen Abgeltung.
Mit
3 Ausnahmen verfügen alle Kantonalbanken über die volle Staatsgarantie.
Die Waadtländer Kantonalbank (Banque Cantonale Vaudoise) verfügt
über keine, die Genfer Kantonalbank (Banque
Cantonale de Genève (BCGE)) über eine beschränkte Garantie
des Kantons. Im Kanton Bern ist die schrittweise Aufhebung der Staatsgarantie
für die Berner Kantonalbank
(BEKB) bis ins Jahr 2012 im Gange.
Die Staatsgarantie ist eine Eigenheit
der Schweizer Kantonalbanken. Sollte es bei eine Kantonalbank zu einem Konkurs
kommen, würde der Kanton für alle nach der Verwertung aller Aktiven
noch offenen Schulden (Fremdkapital) geradestehen. Dem Kunden wird somit eine
100 %-ige Rückerstattungs-Garantie gewährt. Von dieser Regel ausgenommen
sind nachrangige Anleihen und das Partizipationskapital (Eigenkapital der Kantonalbanken).
Durch die Staatsgarantie ist die Einteilung in die jeweiligen Klassen nicht von
Bedeutung, da wie oben erwähnt Verbindlichkeiten entweder durch die eigenen
Mittel oder durch den Staat gedeckt sind.
Sicher ist das Geld auch bei
der Postfinance: Laut Gesetz muss
der Bund dafür sorgen, dass die Post zahlungsfähig bleibt.