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Steuerabkommen Schweiz-Deutschland

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So funktionieren die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich

Die Quellensteuer mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer) wird mit einem pauschalen Satz an der Quelle erhoben und an die Steuerbehörde des Partnerstaates überwiesen. Konkret geschieht folgendes: Die Schweizer Banken ziehen den deutschen, britischen bzw. österreichischen Kunden einen pauschalen Steuerbetrag auf bestehende Vermögen (Vergangenheit) bzw. Kapitalerträgen und -gewinnen (Zukunft) ab und leiten diesen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiter. Diese überweist den Steuerbetrag dann an die deutschen, britischen bzw. österreichischen Steuerbehörden.
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Quelle: Eidg. Finanzdepartement EFD, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Juni 2012


Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz weiter in der Schwebe

Eine Alternative zur Einmalzahlung bietet sich mit der freiwilligen Meldung der jährlichen Kontostände zwischen dem 31.12.2002 und dem 01.01.2013 (sofern das Steuerabkommen dann in Kraft treten sollte) einschließlich der Identität und weiterer Daten durch die schweizerische Bank an die schweizerischen Steuerbehörden und durch diese an die deutschen Steuerbehörden. Die freiwillige Meldung wird dabei als wirksame strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO fingiert, sofern nicht bereits Tatentdeckung vor Inkrafttreten des Steuerabkommens vorliegt oder das Vermögen aus Verbrechen herrührt. Damit stellt die freiwillige Meldung nach dem Steuerabkommen unter Umständen eine Alternative gegenüber der oftmals komplizierten und fehleranfälligen Selbstanzeige ausschließlich nach nationalem deutschen Recht (§ 371 AO) dar. Allerdings setzt diese Möglichkeit das Zuwarten auf das Inkrafttreten des Steuerabkommen und damit ein erhöhtes Entdeckungsrisiko voraus.
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Quelle: Deloitte, 22. Juni 2012


Steuerabkommen: «Steuerhinterziehung leichter als zuvor»

Laut einem deutschen Steuerfahnder macht das Abkommen mit Deutschland die Steuerhinterziehung noch einfacher als früher. Wie leicht das geht und das Ganze funktioniert, zeigt die «Rundschau». «Deutsche Steuerhinterzieher sind heute vor allem dort zu finden, wo viel Bargeld fliesst», sagt Manfred Lehmann, Chef der Steuergewerkschaft Nordrhein-Westfalen in der «Rundschau». Gemeint sind damit vor allem Gastronomen, Gebrauchtwagenhändler und Schrotthändler. Schwarzgeld aus diesen Branchen werde gerne in der Schweiz angelegt. Der berühmte deutsche Zahnarzt oder Rechtsanwalt mit einem Nummernkonto in der Schweiz gehöre der Vergangenheit an, weil diese heute eine genaue Buchhaltung über ihre Geschäftstätigkeit führen müssten, sagt Lehmann.

Ganz anders Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf: Bei der Unterzeichnung des Abkommens mit Deutschland betonte sie, mit Schwarzgeld von Steuerhinterziehern sei nun Schluss. Mit dem Abgeltungs-Steuerabkommen werde kein unversteuertes Geld mehr in die Schweiz fliessen. Dass das Steuerabkommen Schlupflöcher aufweist, bestätigt auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). SIF-Mediensprecher Mario Tuor sagt: «Man kann nie ganz ausschliessen, dass es Leute gibt, die Regelungen zu umgehen versuchen. Doch haben wir versucht, eine Umgehung so unattraktiv wie möglich zu machen.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen, 30. Mai 2012


Steinbrück: Abkommen mit der Schweiz begünstigt Steuerbetrüger

Der frühere deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat an die von SPD und Grünen regierten Bundesländer appelliert, das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat endgültig zu Fall zu bringen. Es begünstigt seiner Meinung nach Steuerbetrug.

Werde der Vertrag tatsächlich wie geplant zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt, könnten deutsche Kapitalanleger oder Steuerbetrüger ihre Gelder in aussereuropäische Steueroasen verlagern, ohne dass es dafür eine Meldepflicht beim deutschen Fiskus gebe.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen, 28. Mai 2012


Steinbrück sieht Mängel im Steuerabkommen

Der ehemalige deutsche Finanzminister und mögliche SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat sich am 42. St. Gallen Symposium an der Universität St. Gallen (HSG) zur Rolle Deutschlands in Europa geäussert. Sein Land müsse alles Interesse haben, dass die Währungsunion nicht gesprengt werde. Auch zum Steuerstreit äusserte er sich nur am Rande.

Der Ex-Finanzminister kann aber keine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz erkennen, wie er der «Tagesschau» sagte. «Es gibt nur einen strittigen Komplex und das ist dieser, wie wir mit Steuern umgehen wollen.» Eine Verschärfung des Steuerabkommens sei ein Entscheid der Regierungen. Nach Ansicht von Steinbrück habe es aber eine Reihe von Mängeln.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen, 4. Mai 2012


Ein Steuerabkommen mit Sollbruchstellen

Schwach- und Sollbruchstellen des Steuerabkommens:

  1. Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft ausschliesslich Konten, deren Inhaber eine natürliche Person ist, die in Deutschland ansässig ist.
  2. Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz schliesst ganz explizit Trusts und Stiftungen aus.
  3. Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft ausschliesslich Konten.
  4. Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft ausschliesslich Konten in der Schweiz und keine Konten bei Schweizer Banken in anderen Staaten.
  5. Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz behindert die deutschen Finanzbehörden.
  6. Durch das Abkommen wird ein Teil der Steuerhinterziehung legalisiert.

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Quelle: www.nachdenkseiten.de, 20. April 2012


Berechnungsbeispiele für die Vergangenheitsregularisierung

Beispiel: «Eine Rentnerin hat vor 20 Jahren bei einer schweizerischen Bank ein Konto eröffnet und dabei EUR 9‘000 einbezahlt. Bis zum Zeitpunkt der Berechnung der Nachversteuerung hat sie keine weitere Einzahlung gemacht. Dem Konto wurden lediglich die jährlichen Zinsen gutgeschrieben. Am 31.12.2012 beträgt der Saldo dieses Kontos schliesslich EUR 10‘000.»
» Berechnungsbeispiele für die Vergangenheitsregularisierung

Quelle: www.sif.admin.ch, April 2012


Steuerdeal mit Deutschland nimmt nächste Hürde

Die Schweiz und Deutschland haben ein ergänztes Steuerabkommen unterzeichnet. Mit den Änderungen macht die Schweiz im Steuerstreit weitere Zugeständnisse. Noch ist das Abkommen nicht unter Dach. Die deutsche SPD will es zum Scheitern bringen.

Das ergänzte Abkommen respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden. Andererseits gewährleiste es die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands, sagte Widmer-Schlumpf.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble sieht das Steuerabkommen als "ausgewogene Lösung". Durch das Abkommen erhalte Deutschland die Möglichkeit, unversteuertes Geld deutscher Bürger in der Schweiz "für die Vergangenheit und für die Zukunft" zu besteuern. "Das sind Steuereinnahmen, die ohne Abkommen laufend verjähren würden. So wird Gerechtigkeit hergestellt."

Die Freisinnig-demokratische Partei (FDP.Die Liberalen) teilte mit, sie werde das Abkommen wohlwollend prüfen. FDP-Nationalrat Ruedi Noser ist überzeugt, dass Deutschland an die Schmerzgrenze der Schweiz gegangen ist. Zeichen dafür seien die Erbschaften, die mit dem höchsten Satz von 50 Prozent versteuert werden sollen, wenn sie nicht deklariert werden.
» Steuerdeal mit Deutschland nimmt nächste Hürde

Quelle: swissinfo.ch, 5. April 2012


Änderungsprotokoll zum Steuerabkommen Schweiz - Deutschland

Durch das Änderungsprotokoll vom 5. April 2012 wurden einige Parameter des Abkommens mit Deutschland verändert. Die Funktionsweise des Abkommens bleibt aber dieselbe. Aus diesem Grund zeigen wir den Erklärfilm hier weiterhin. Änderungen:

  • Für die Einmalzahlung (Regularisierung der Vergangenheit) gilt ein nomineller Steuersatz von minimal 21% und maximal 41%.
  • Für die zukünftige Abgeltungssteuer auf Zinserträgen gilt weiterhin der Satz der EU-Zinsbesteuerung von 35%; dieser Abzug hat abgeltende Wirkung.
  • Die Abgeltungssteuer auf weitere Vermögenserträge beträgt weiterhin unverändert 26.375% und hat abgeltende Wirkung.
  • Das Abkommen berücksichtigt neu die Erbschaftssteuer.

» Änderungsprotokoll zum Steuerabkommen Schweiz - Deutschland

Quelle: www.swissbanking.org, 5. April 2012