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Wochenaufenthalt
Definition Wochenaufenthalter:
"Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort
übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden)
regelmässig an einem andern Ort (sog. Familien- oder Freizeitort)
verbringen." (›
Kantonales Steueramt Zürich).
In der Schweiz darf ein
Wochenaufenthalter nur während der Woche am Arbeitsort
wohnen. Er ist verpflichtet, während den Wochenenden an seinen
Wohnsitz zurückzukehren, d.h. dorthin, wo sein
Heimatschein deponiert ist. Wochenaufenthalter haben der Einwohnerkontrolle
einen
Heimatausweis (wird von der zivilrechtlichen Wohnsitz-Gemeinde
ausgestellt) zu übergeben. Die Steuerverwaltung prüft in regelmässigen
Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt
erfüllt sind.
Steuern
Für auswärtigen Wochenaufenthalt kann in der Schweiz bei den Steuern
ein Abzug beansprucht werden, sofern dieser beruflich bedingt ist
(Kriterien sind insbesondere die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsort,
die Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel oder unregelmässige
Arbeitszeiten). Ein Wochenaufenthalter lebt z.B.
im Kanton Graubünden, arbeitet aber im Kanton Zürich, wo er während
der Woche wohnt. Als Wochenaufenthalter bezahlt er seine Steuern
im Kanton Graubünden. Dabei kann er in der Steuererklärung die Kosten
für das auswärtige Zimmer, für Verpflegung und die Fahrkosten zwischen
Wohnort und Arbeitsort in Abzug bringen.
Krankenkassenprämie bei Wochenaufenthalt
Der gesetzliche Wohnsitz, wo man die Steuern bezahlt und angemeldet
ist, gilt bei Wochenaufenthalt für die Berechnung der obligatorischen
Krankenkassenprämie.
| Informationen
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Wochenaufenthalt: Nicht verhältnismässige Angaben
Die Angaben über Wochenaufenthalter bei der Einwohnerkontrolle
dürfen den Umfang des Notwendigen nicht übersteigen.
Nicht gefragt werden darf nach den Zahlen
der letzten Steuerveranlagung, nach der
Anzahl der Zimmer der Mietwohnung, nach
Name, Vorname und Geburtsdatum des Konkubinatspartners,
nach Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum der nächsten
Familienangehörigen sowie nach Mitgliedschaften
in Vereinen sowie nach deren Name und Ort des Vereins.
Diese Angaben sind allesamt nicht erforderlich und daher
unverhältnismässig. Weiter »
Tätigkeitsbericht 2005
Nicht gefragt werden darf, mit welchem Verkehrsmittel
die Fahrten zwischen Wohnort und Wochenaufenthaltsort zurückgelegt
werden, ob es sich um eigene oder vom Vermieter zur Verfügung
gestellte Möbel handelt oder wo sich der Hausarzt und Zahnarzt
befinden. Auch Fragen zu zu Freizeit- oder politischen Aktivitäten
und zur Arbeitsplatzsituation (wie z.B. Dauer des Arbeitsweges,
gewähltes Verkehrsmittel, Beschäftigungsgrad)
sind nicht erforderlich und daher unverhältnismässig. Ergeben
sich im Einzelfall Unklarheiten, kann die Gemeinde bei der
betroffenen Person weitere Auskünfte einholen, soweit dies
notwendig ist. Auch kann die Richtigkeit einzelner Angaben
stichprobenweise überprüft werden. Weiter
»
Tätigkeitsbericht 2000
Die Frage, welche Angaben über Wochenaufenthalter in
einer Gemeinde erfasst werden dürfen, stellt sich in regelmässiger
Weise. Bereits früher hat der Datenschutzbeauftragte ausführlich
zu diesen Fragen Stellung bezogen und definiert, welche
Daten über Wochenaufenthalter bearbeitet werden dürfen.
Dabei wurde auch ein Muster-Fragebogen für den Wochenaufenthalt
erstellt. Weiter »
Fragebogen für den Wochenaufenthalt
Quelle:
Datenschutzbeauftragter
Kanton Zürich
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Die Familie zählt mehr als die Arbeit
Eine grosse Wohnung allein ist kein ausreichender Grund,
um einen Wochenaufenthalter am Arbeitsort für steuerpflichtig
zu erklären. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Mit
Stellenantritt als Dozent an der Luzerner Hochschule für
Technik und Architektur in Horw LU mietete ein heute 46-jähriger
Mann aus dem Kanton Zug eine 4-Zimmer-Wohnung an seinem
neuen Arbeitsort. Gleichzeitig meldete er sich als Wochenaufenthalter
in Horw an. Seine Steuern bezahlte er aber weiterhin im
steuergünstigen Kanton Zug. »
weiter
Quelle:
www.ktipp.ch,
18. Oktober 2008
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Jagd auf Steuerzahler
Die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt einer Person
befindet, ist umstritten. Vor allem in den grösseren Städten,
wo Tausende von so genannten Wochenaufenthalter
leben – davon soll es in der ganzen Schweiz etwa 100'000
geben. Ein Wochenaufenthalter lebt beispielsweise im Kanton
Graubünden, arbeitet aber in Zürich, wo er während der Woche
wohnt. Üblicherweise muss er seine Steuern an seinem Wohnsitz
zahlen. »
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Quelle:
www.selezione.ch
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Definition: Wohnsitz (Rechtsquellen: Bundesrecht)
Bundesverfassung Art. 24 Schweizerinnnen und
Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort in der Schweiz
niederzulassen.
Zivilgesetzbuch Art. 23
Der Wohnsitz einer Person befindet sich an jenem Orte, wo
sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.
Zivilgesetzbuch Art. 24 Der einmal begründete
Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerb eines
neuen Wohnsitzes. Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht
nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz
aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden,
so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Quelle:
Handbuch für solothurnische Gemeinden: Einwohnerkontrolle
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Handbuch für solothurnische Gemeinden: Einwohnerkontrolle
> Wochenaufenthalt
Wer an seinen freien Tagen regelmässig an den bisherigen
Wohnsitz zurückkehrt, begründet am anderen Ort einen
Wochenaufenthalt. Der Wochenaufenthalter
ist am Arbeitsort grundsätzlich weder stimmberechtigt noch
steuerpflichtig. Welche Wochenaufenthalter sind „echte Wochenaufenthalter“?
Welche Wochenaufenthalter geniessen lediglich die steuerlichen
Vorteile der Wohnsitz-Gemeinde? Zum Teil ist dies eine „fliessende
Definition“ mit einer grossen Grauzone!
Es ist oft
schwierig, eine Person zur Hinterlegung des Heimatscheines
zu zwingen, wenn sie bloss Wochenaufenthalt
begründen will. Selbst wenn die Sachlage eindeutig zu Ungunsten
des Betroffenen liegt kann oft weder die Anmeldung, noch
die Verlängerung des Wochenaufenthaltes zwecks Begründung
des zivilrechtlichen Wohnsitzes verweigert
werden! Es gibt hier nur eine Lösung: die Steuerverwaltung
bzw. Kant. Veranlagungsbehörde verfügt einen steuerrechtlichen
Wohnsitz. Diese prüft aufgrund eines Fragebogens die Sachlage
und verfügt rechtskräftig, wo die Steuerpflicht zu erfüllen
ist. »
Handbuch für Gemeinden: Wochenaufenthalt
Quelle: Kanton Solothurn
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Weitere Informationen unter:
www.wochenaufenthalt.info
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