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Wochenaufenthalt

Definition Wochenaufenthalter:

"Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem andern Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen." ( Kantonales Steueramt Zürich).

In der Schweiz darf ein Wochenaufenthalter nur während der Woche am Arbeitsort wohnen. Er ist verpflichtet, während den Wochenenden an seinen Wohnsitz zurückzukehren, d.h. dorthin, wo sein Heimatschein deponiert ist. Wochenaufenthalter haben der Einwohnerkontrolle einen Heimatausweis (wird von der zivilrechtlichen Wohnsitz-Gemeinde ausgestellt) zu übergeben. Die Steuerverwaltung prüft in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.

 

Steuern

Für auswärtigen Wochenaufenthalt kann in der Schweiz bei den Steuern ein Abzug beansprucht werden, sofern dieser beruflich bedingt ist (Kriterien sind insbesondere die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsort, die Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel oder unregelmässige Arbeitszeiten). Ein Wochenaufenthalter lebt z.B. im Kanton Graubünden, arbeitet aber im Kanton Zürich, wo er während der Woche wohnt. Als Wochenaufenthalter bezahlt er seine Steuern im Kanton Graubünden. Dabei kann er in der Steuererklärung die Kosten für das auswärtige Zimmer, für Verpflegung und die Fahrkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort in Abzug bringen.

Krankenkassenprämie bei Wochenaufenthalt

Der gesetzliche Wohnsitz, wo man die Steuern bezahlt und angemeldet ist, gilt bei Wochenaufenthalt für die Berechnung der obligatorischen Krankenkassenprämie.

 

Links

Weitere Informationen www.wochenaufenthalt.info