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Säule 3a: Bank oder Versicherung?

Für die Altersvorsorge Säule 3a bieten Banken und Versicherungen unterschiedliche Lösungen an. Den Steuer-Abzug ist bei beiden Varianten identisch. Welche Lösung vorteilhafter ist, lässt sich nur für Ihre konkrete Situation beantworten. Grundsätzlich gilt das Motto: Für Sparen zur Bank, für Versicherungen zur Versicherung!

„Von einer Spar-Versicherung ist grundsätzlich abzuraten.
Sparen und Versichern sollte man trennen.“

(K-Geld 6/2005)

Die Säule 3a bei einer Bank ist wesentlich günstiger als bei einer Versicherung, die Rendite besser und für Kunden flexibler (Kein Einzahlungszwang: Bei einem Bank-Konto können Sie eine jährliche Zahlung auch mal ausfallen lassen, was bei der Spar-Versicherung nicht bzw. nur mit Verlust möglich ist). Ein Versicherungsschutz kann bei einer Bank-Lösung mit einer separaten Todesfall-Risiko-Versicherung versichert werden, dies empfiehlt sicher aber nur, wenn Ihr Versicherungsschutz unzureichend ist.

Wer seine Säule 3a trotzdem bei einer Versicherung machen möchte, sollte unbedingt die Kosten des Produktes kennen, bevor er seine Unterschrift unter so einen Vertrag setzt. Der Kostenteil besteht in der Regel aus Abschlusskosten, Risikokosten und Verwaltungskosten.
Auch ein vorzeitiger Ausstieg bei einer Spar-Versicherung ist mit hohen Einbussen verbunden.
Nur wer sich absolut sicher ist, dass er bis zum Pensionierungsalter (!) bzw. bis Ende der Vertragslaufzeit die einmal gewählte Prämie auch zahlen kann, sollte so einen Säule 3a-Vertrag bei einer Versicherung abschliessen.

Weshalb sollten jüngere, erwerbstätige Frauen ihre Altersvorsorge bei einer Bank abschliessen?
Eine 27-Jährige, die eine gebundene Vorsorgepolice bei einer Versicherung abschliesst und drei Jahre später heiratet, ein Kind bekommt und nicht mehr erwerbstätig ist, kann die Säule 3a oft nicht mehr weiterführen. Eine Umwandlung in eine Säule 3b ist zwar möglich, das kleinere Budget verhindert oft die Finanzierung dieser Vorsorge-Versicherungspolice und wird prämienfrei gestellt. Das ist besonders in den ersten Jahren nach Abschluss mit hohen Verlusten verbunden. Für jüngere Frauen ist daher nur eine Säule 3a-Lösung bei einer Bank empfehlenswert.

 

Maximaler Steuerabzug 3. Säule

Folgende Maximalbeträge können in die 3. Säule (Säule 3a) einbezahlt werden:

Jahr Erwerbstätige mit Pensionskasse
(2. Säule), maximal:
Erwerbstätige ohne Pensionskasse (2. Säule):
20% vom AHV-Erwerbseinkommen, maximal:
2021 CHF 6'883 CHF 34'416
2019, 2020 CHF 6'826 CHF 34'128
2017, 2018 CHF 6'768 CHF 33'840
2015, 2016 CHF 6'768 CHF 33'840
2013, 2014 CHF 6'739 CHF 33'696
2011, 2012 CHF 6'682 CHF 33'408
2009, 2010 CHF 6'566 CHF 32'832
2007, 2008 CHF 6'365 CHF 31'824
2005, 2006 CHF 6'192 CHF 30'960
2003, 2004 CHF 6'077 CHF 30'384

 

News

Performance-Vergleich von Anlageprodukten für Gelder der Säule 3a und Freizügigkeits-Guthaben

Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) hat den Performance-Vergleich für Fonds der Säule 3a und Freizügigkeits-Guthaben per 30.09.2012 publiziert. Die in der KGAST zusammengeschlossenen 29 Anlagestiftungen (u.a. Allianz, Baloise, Credit Suisse, Helvetia, Sarasin, Swisscanto, UBS, Zürich) verwalten Vermögenswerte von rund CHF 80 Milliarden (Stand 31.12.11). Das sind über 10 Prozent der im Rahmen der beruflichen Vorsorge angesparten Gelder.
» Säule 3a: Performance-Vergleich per 30.09.2012 Säule 3a: Performance-Vergleich

Quelle: Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen KGAST, 30.09.2012


PUNKT.CH - Vorsorge-Tipp

Neben der staatlichen Altersvorsorge (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) benötigen wir zunehmend die 3. Säule – die private Vorsorge –, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Dabei wird die 3. Säule in eine gebundene Vorsorge – die Säule 3a – und in eine freie Vorsorge – die Säule 3b – unterteilt.

In diesem sehr lukrativen Markt kämpfen sowohl Banken als auch Versicherungen um Anteile.
Da die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, ist diese Form der Altersvorsorge zu favorisieren. Lebensversicherungsprodukte der Säule 3b eignen sich
nur beschränkt zum Vermögensaufbau.

Trotzdem werden immer wieder Fondspolicen – eine Kombination zwischen Fondssparplan und Lebensversicherung – als Alternative für die längerfristige Altersvorsorge angeboten. Hohe Provisionen für den Verkäufer und Prämien für eine oft nicht benötigte Risikoleistung verhindern aber eine attraktive Rendite. Wer die Police auflösen will, muss zudem mit beträchtlichen Abzügen rechnen. Erst nach rund zehn Jahren sind die Verwaltungs- und Vertriebskosten amortisiert. Viele der Fonds, die von Versicherungsgesellschaften in Fondspolicen angeboten werden, sind bei den Banken auch ohne die Bezahlung von hohen Provisionen an den Vermittler zu haben. Und der Ausstieg aus einem Fondssparplan einer Bank ist jederzeit ohne Abzug möglich.

Quelle: Punkt.ch, 17.10.2007


Säule 3a: Banken und Versicherungen im Vergleich

Das Gesetz sieht für das Vorsorgesparen in der Säule 3a zwei Möglichkeiten vor: das 3a-Vorsorgekonto und die 3a-Vorsorgepolice. Banken und Versicherungsgesellschaften bieten dafür verschiedene Produkte an.

Wenn Sie sich für das Produkt einer Versicherungsgesellschaft mit Risiko- und Sparteil entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Sparteil flexibel ist. Denn das Problem bei solchen gebundenen Policen ist ihre lange Laufzeit: Wie kann eine ledige, 34-jährige Frau wissen, wie sich ihr Absicherungsbedarf bis zur Pensionierung in 30 Jahren entwickelt?

Vergleichen Sie in jedem Fall mehrere Offerten und orientieren Sie sich für Ihren Entscheid an den garantierten Leistungen, nicht an den unsicheren Überschussversprechungen – diese haben sich in der
Vergangenheit leider selten bewahrheitet. Bevorzugen Sie ausserdem ein Produkt mit garantierten Prämien. Und bedenken Sie, dass für die Vermittler solcher Lebensversicherungen die Gleichung in
der Regel einfach ist: Je länger die Vertragsdauer und je höher die Prämie, desto mehr Provision springt heraus. Deshalb sollten Sie bei unabhängigen Experten eine Zweitmeinung einholen.
» Säule 3a: Banken und Versicherungen im Vergleich Säule 3a: Banken und Versicherungen im Vergleich

Quelle: BEOBACHTER KOMPAKT, GELD, 8/2007


Säule 3a - Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU / EFTA-Abkommen – Barauszahlung bei endgültigem Verlassen der Schweiz

Die überobligatorische Vorsorge wird durch die Richtlinie 98/49/EG geregelt. Das Schweizer Recht ist mit dieser Richtlinie vereinbar, sieht es doch die Aufrechterhaltung der erworbenen Rechte in Form eines Guthabens vor (Übertragung der Leistung auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeits-Police, dann Rentenanspruch zu gegebener Zeit); die Barauszahlung bildet eine Ausnahme, die die versicherte Person auf Anfrage für sich in Anspruch nehmen kann.

Nicht in den sachlichen Geltungsbereich der für die Schweiz geltenden europäischen Instrumente fällt die Säule 3a. Eine Barauszahlung der Leistung ist hier möglich, wenn eine versicherte Person die Schweiz verlässt. Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung sowie die Leistungen der Säule 3a können folglich bei definitivem Verlassen der Schweiz bar ausbezahlt werden.
» Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge Nr. 96 Säule 3a - Barauszahlung bei endgültigem Verlassen der Schweiz

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, 18. Dezember 2006


Gebundene Vorsorge - Säule 3a

Die Säule 3a ist ein gutes Mittel, um Steuern zu sparen. Im Vergleich unterscheiden sich die Säule-3a-Konten bei der Rendite aber deutlich. Und von Säule 3a-Versicherungspolicen ist grundsätzlich abzuraten.

Quelle: K-Geld 6/2005, 14. Dezember 2005


Säule 3a-Vorsorge: Versicherungen kassieren ab!

3. Säule Altersvorsorge: Ende 1997 unterzeichnete ich nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Versicherungsberater der Zürich-Versicherung so einen Vertrag. Die garantierte Verzinsung ist 4%, das Guthaben kann man jederzeit problemlos beziehen, die Einzahlungen kann man jederzeit problemlos reduzieren oder ganz einstellen, das ist das Gleiche wie ein Vorsorgekonto bei der Bank usw.

Drei Jahre später vor der 4. Einzahlung wollte ich in der irrigen Annahme das ist ein Vorsorgekonto einen Kontoauszug. Zuerst keine Reaktion. Telefonisch erhielt ich dann die Auskunft, dass nach Einzahlungen in der Höhe von 17'251 Schweizer Franken das Guthaben noch 9'477 Franken ist. Neben Risikokosten habe man 4'219 Schweizer Franken für Abschlusskosten abkassiert. Das Guthaben errechnet sich nach einem weiteren Abzug von 2'963 Schweizer Fraken für "nicht amortisierte Kosten". Dabei handelt es sich praktisch um eine Vertragsstrafe beim Bezug des Guthabens, aber auch bei Prämienfreistellung. Selbstverständlich gibt es auch keine garantierten 4%.

Quelle: pfui.ch, 04.11.2005

 

Links

Vergleich: Fonds Säule 3a
Vergleich: Konto Säule 3a