Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)
Das
Bankengesetz schreibt vor, dass die Banken über genügend
Eigenkapital und über genügend hohe Reserven verfügen müssen (Eigenmittelanforderungen
und Liquiditätsvorschriften). Das Bankengesetz regelt auch die Zulassungsbedingungen
und die Aufsicht: Damit eine Bank im ›
Handelsregister
eingetragen wird und ihr Geschäft betreiben kann, muss sie über eine
Bewilligung der
Eidgenössischen
Finanzmarktaufsicht FINMA (früher: Eidgenössischen Bankenkommission
EBK) verfügen. Diese Kommission ist vom Bundesrat gewählt und für die
Aufsicht über das Bankwesen zuständig. Schliesslich sind im Bankengesetz
die Bestimmungen zum ›
Bankgeheimnis enthalten: Weil Banken
bei ihren Geschäften Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer
Kunden erhalten, schützt das Bankgeheimnis die Privatsphäre der Kunden.
Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme definiert das schweizerische Recht sogar höhere Kapitalanforderungen als der Basel Capital Accord. Deshalb zählen die Schweizer Banken unzweifelhaft zu den sichersten der Welt.
(Quelle: Schweizerische Nationalbank)
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