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Bankkundengeheimnis

Bankkundengeheimnis

Das Schweizer Bankkundengeheimnis (auch Bankgeheimnis genannt) ist seit 1934 fest im Zivilgesetzbuch des Landes gesetzlich verankert und spiegelt eine alte Tradition des Persönlichkeitsschutzes und der Diskretion im schweizerischen Bankgeschäft wider. Es schützt die Informationen der Bankkunden vor dem Zugriff durch Private und Behörden.

Das Bankkundengeheimnis gilt jedoch nicht unbeschränkt. Grundlage ist der im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankerte Schutz des Persönlichkeitsrechts. Es kann auf Anordnung einer richterlichen Behörde auch gegen den Willen des Kunden aufgehoben werden, wenn ein Verdacht auf kriminelle Aktivitäten besteht (Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Geldwäscherei, Steuerbetrug etc.). Die Diskretionspflicht leitet sich auch aus der vertraglichen Bindung zwischen der Bank und ihrem Kunden ab. Die Verletzung des Bankkundengeheimnisses durch einen Bankier / Bankangestellten ist ein Offizialdelikt und hat schwere Sanktionen zur Folge (Art. 47 des Bankengesetzes).

Das Schweizer Bankkundengeheimnis verbietet den Schweizer Banken, die Existenz Ihres Kontos ohne Ihre Einwilligung preiszugeben oder Angaben dazu offen zu legen.

 

Was wird vom Bankkundengeheimnis umfasst?
Das Bankkundengeheimnis gilt für all Ihre geschäftlichen Beziehungen zur Bank.
Es verjährt nicht. Das Bankkundengeheimnis schützt alle Kontakte in Zusammenhang mit der Eröffnung eines Kontos, selbst wenn das Konto nie wirklich eröffnet wird. Auch wenn Ihr Konto aufgehoben ist, bleibt das Bankkundengeheimnis gültig.
Ihm unterstehen alle Personen, die für die Bank arbeiten oder mit ihr zusammenarbeiten.

 

Welche Folgen hat die Verletzung des Bankkundengeheimnisses für den Bankier?
Für eine Verletzung des Bankkundengeheimnisses kann der Bankier zu einer Gefängnisstrafe, zur Entrichtung eines Bussgelds und zu Schadenersatzzahlungen verurteilt werden.

 

Wo liegen die Grenzen des Bankkundengeheimnisses?
Die Gründe für eine Aufhebung des Bankkundengeheimnisses sind gesetzlich streng geregelt. Diese sind:

  • Automatischer Informationsaustausch (AIA): Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Der Standard sieht vor, dass Staaten, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen.
  • Straftaten wie Drogenhandel oder Waffenschmuggel. Das Bankkundengeheimnis bildet also kein Hindernis für die Bekämpfung schwerer Kriminalität.

 

Warum gibt es das Schweizer Bankkundengeheimnis?
Das schweizerische Volk hat eine liberale Auffassung vom Staat und legt grossen Wert auf die Wahrung der Privatsphäre.