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Bargeldkontrollen

Bargeldkontrollen in der Europäischen Union (EU)

Der EU-Ministerrat verabschiedete am 12. Juli 2005 eine Verordnung zur Einführung eines EU-weiten Konzepts zur Kontrolle von Bargeldbewegungen in die EU und aus der EU. Die Verordnung gilt ab 15. Juni 2007 in allen Mitgliedstaaten (Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, Amtsblatt L 309, S. 9; siehe Pressemitteilung IP/07/832).

Die Verordnung, die auf einem Vorschlag der Kommission vom Juni 2002 basiert (siehe Pressemitteilung IP/02/955), sieht ein gemeinschaftsweites Konzept für die Kontrolle von Bargeldbewegungen in die Gemeinschaft und aus der Gemeinschaft vor.

Danach müssen Reisende, die in die Gemeinschaft einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von EUR 10'000 oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Die Schwelle von EUR 10000 ist hoch genug angesetzt, um der Mehrheit der Reisenden und Wirtschaftsbeteiligten einen unverhältnismässig grossen Verwaltungsaufwand zu ersparen. » weiter

Quelle: ec.europa.eu