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Metallkonto

Metallkonto

Ein Metallkonto ist ein in Unzen bzw. Kilogramm und Gramm oder Anzahl Münzen geführtes Konto, welches dem Inhaber einen Lieferanspruch, jedoch im Moment der Gutschrift noch keinen Eigentumsanspruch verschafft.

Gold, Silber und Platin können auf ein Metallkonto gutgeschrieben werden. Für die physische Aufbewahrung kann der Kunde das Schrankfach oder sein Depot benutzen.

Physisches Edelmetall wird in der Regel im Depot oder Schrankfach aufbewahrt.
• Depot (Sammelverwahrung) für Standard- und 1-kg-Barren
• Schrankfach (Einzelverwahrung) für kleinere Barren und Münzen.

Im Konkurs-Fall einer Bank wird physisches Edelmetall (Edelmetalle aus dem Schrankfach oder Depot) sofort ausgehändigt, da sie nur aufbewahrt worden sind ( SR 952.0 Art. 37d). Guthaben auf einem Metallkonto werden hingegen der 3. Konkurs-Klasse zugeordnet.

In der Schweiz fällt beim Kauf bzw. Verkauf bei physischem von Gold (Barren-/Plättchen) keine Mehrwertsteuer an.

 

News

Edelmetall: Scharf auf Gold

"Praktisch jeder versichert sein Auto gegen Unfälle und sein Haus gegen Feuer. Genauso ist Gold eine notwendige Versicherung für wirklich schlechte Zeiten." So beschreibt der amerikanische Rohstoff-Guru Jim Rogers gerne den Sinn einer Geldanlage in physische Edelmetalle.

Tatsächlich ist das Investment in Gold und Silber in den vergangenen Monaten zunehmend populärer geworden: Die Kreditkrise im Bankensektor, der schwache Dollar und die steigenden Inflationszahlen haben bei Privatanlegern zu einer Renaissance von Barren- und Münzanlagen geführt.

Einige Banken und Vermögensberater empfehlen zwar schon seit längerem, bis zu zehn Prozent des Portfolios in Edelmetalle zu investieren. Dabei stehen jedoch zumeist Goldminen-Fonds oder börsengehandelte Edelmetall-Zertifikate, sogenannte Exchange Traded Commodities (ETC), im Vordergrund.

Einige Anbieter solcher ETC, wie etwa die Société-Générale-Tochter Lyxor, die britische Barclays oder die Zürcher Kantonalbank werben damit, dass die Papiere zu 100% mit dem physischen Material hinterlegt sind. Weiter » Scharf auf Gold

Quelle: sueddeutsche.de, 15. November 2007


Edelmetalle: Physische Nachfrage treibt den Goldpreis

Der Goldpreis befindet sich seit Jahresbeginn in einer soliden, sehr geordnet verlaufenden Aufwärtsbewegung. Nichts deutet gegenwärtig auf spekulative Übertreibungen hin, wie sie hier in der jüngeren Vergangenheit häufig zu beobachten waren. Dies schliesst zwar kurzfristige Rückschläge nicht aus, doch Händler aus dem physischen Markt zeigen sich zuversichtlich. Auch technische Analysten äussern sich ähnlich. Für die anderen börsengehandeltenen Edelmetalle Silber, Platin und Palladium klingen die Prognosen ähnlich, allerdings handelt es sich hierbei um überwiegend industriell genutzte Rohstoffe.

Gold verhält sich gegenüber dem Dollar tendenziell wie eine Währung. Wertet der Dollar ab, steigt der Goldpreis, wertet er dagegen auf, dann fällt der Preis für das Edelmetall. » weiter

Quelle: faz.net, 20. Februar 2007


Aufbewahrung von Edelmetallen

Eine Kapitalanlage in Edelmetallen, besonders Gold, ist beliebt, obwohl sie keine Zinsen abwirft. Edelmetall kann auf das Metallkonto eingebucht oder in physischer Form im Schrankfach aufbewahrt werden.

Metallkonto

Ähnlich wie ein Kundenguthaben auf einem Konto verbucht wird, können Gold, Silber und Platin ab einer bestimmten Menge (bei Gold 1 kg oder 32 Unzen) auf einem Metallkonto gutgeschrieben werden. Das Edelmetall bleibt im Tresor der Bank. Der Käufer kann es ähnlich wie Bargeld von seinem Konto beziehen. Für die Kontoführung berechnet die Bank eine Gebühr.

Bei Käufen zugunsten eines Metallkontos entfällt die Mehrwertsteuer. Diese Abgaben werden erst beim physischen Bezug des Metallkontos fällig. Bei Konkurs der kontoführenden Bank werden diese Ansprüche zur Lieferung der im Konto genannten Qualität und Quantität in gewöhnliche Geldmengen umgewandelt. Demzufolge erscheinen Metallkontoguthaben in der Bankbilanz in der Position «Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden». Guthaben auf Metallkonti gehören zur 2. Kollokationsklasse.

Quelle: BankingToday.ch, 05/2005


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SR 952.0 Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, Art. 37d, Behandlung der Depotwerte