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Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Die Bundessteuergesetzgebung sowie die Kantone sehen die Möglichkeit einer „Besteuerung nach dem Aufwand“ (Pauschalbesteuerung) vor. Sie steht primär Personen ausländischer Nationalität zur Verfügung, welche in der Schweiz Wohnsitz haben, hier aber keine Erwerbstätigkeit ausüben. Diese Besteuerungsart setzt voraus, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz unmittelbar vor dem Zuzug während mindestens 10 Jahren ausserhalb der Schweiz hatte.

Gesamtschweizerisch werden rund 3000 Personen pauschal besteuert, gut 90 Prozent von ihnen leben in den Kantonen Graubünden, Waadt, Wallis und Genf.

Berühmtestes Beispiel ist hier natürlich der Autorennfahrer Michael Schumacher. Er hat ein jährliches Einkommen von 100 Millionen Franken und ein Vermögen von nahezu einer Milliarde. Trotzdem zahlt er in Vufflens-le-Château (VD) nur 2 Millionen Franken Steuern pro Jahr. Er sagte offen: „ An der Schweiz hat mich gereizt, dass ich ein vernünftiges Steuerabkommen aushandeln konnte. In Deutschland sind sie ja selber dumm, wenn sie mir kein Angebot machen und dafür gänzlich auf meine Steuergelder verzichten.“

Bekannt sind im weiteren der Zuzug von Victor Vekselberg in Zürich im Jahr 2004, mit rund 6 Milliarden Dollar „Russlands zweitreichster Tycoon“ (Weltwoche). Auch Flora Bartolini, die Schwiegermutter des abgehalfterten Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, hat in S-chanf ein Haus gekauft und ihre Schriften im Engadin hinterlegt.

 

Berechnung
Die Berechnung der Pauschalsteuer basiert auf dem Lebensaufwand der steuerpflichtigen Person samt ihrer Familie. Als Mindestansatz für die Berechnung der Lebenskosten gilt dabei entweder der fünffache Mietzins oder Mietwert der Wohnung im eigenen Haus, oder aber das Doppelte des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement