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Retrozessionen

Retrozessionen

Unter Retrozessionen (Kurzform: Retro's) versteht man Kommissionen oder Rückerstattungen, z.B. als Entgelt von Vertriebsstellen für den Vertrieb oder das Halten von Finanz- oder Versicherungs-Produkten (Vertrieb von Fonds an Dritte, Vermittlung von Brokergeschäften usw.).

Als Retrozessionen lassen sich etwa Zahlungen verstehen, die von einer Bank an einen Vermögensverwalter zurückfliessen, der seinen Kunden bankeigene Produkte verkauft hat - die Bank verzichtet gleichsam zugunsten des Vermögensverwalters auf einen Teil ihrer vereinnahmten Kommissionen. Der Vermögensverwalter darf diese Rückflüsse nur dann für sich behalten, wenn dies zwischen ihm und seinem Kunden vertraglich vereinbart wurde.

News

Bundesgericht ausgehebelt: Sarasin verweigert die Auskunft, Julius Bär kreiert neue Reglemente: Die Banken halten an Retrozessionen fest

Heimliche Provisionen und Kickbacks gehören den Bankkunden. Das hat das Bundesgericht letztes Jahr entschieden. Die Branche foutiert sich darum. Ralf Kuster (Name von der Redaktion geändert) ärgert sich über die Bank Sarasin. Diese verweigert ihm Informationen darüber, wie hoch jene Entschädigungen (Retrozessionen) sind, die in der Vergangenheit hinter seinem Rücken von der hauseigenen Fondsgesellschaft an die Bank geflossen sind. Kuster hat zwischen 1999 und 2001 sein Vermögen von Sarasin verwalten lassen. Diese steckte seine knappe Million Erspartes in hauseigene Fonds und kassierte dafür Retrozessionen. Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Entscheid im März 2006 entschieden, dass Retrozessionen dem Auftraggeber (Kunden) gehören.
» Bundesgericht ausgehebelt

Quelle: NZZ am Sonntag, 7. Oktober 2007


Illegales Geschäft mit Bankgebühren: So fordern Kleinanleger ihr Geld zurück

Viele Vermögensverwalter und Banken machen gleich zweimal die hohle Hand: sie kassieren hohe Gebühren von ihren Kunden und stecken auch Provisionen stillschweigend ein. Das ist illegal. Jetzt sagen Experten: Auch Kleinanleger, die ein Wertschriftendepot bei der Bank haben, können Geld zurückfordern.

Der Vermögensverwalter, der das Kundenvermögen betreut, legt das ihm anvertraute Geld bei Banken an und kauft für seine Kunden Aktien oder Fonds. Was viele Konsumenten nicht wissen: Für solche Käufe erhält er von der Bank Rückvergütungen, so genannte Retrozessionen oder «Kick-Backs». Ein Milliarden-Geschäft, an dem der Kunde, Vermögensverwalter und Bank beteiligt sind. Der Kunde entrichtet seinem Vermögensverwalter eine Gebühr für die Verwaltung des Vermögens. Zusätzlich zahlt er auch Gebühren an die Bank, bei der sein Vermögensverwalter das Geld anlegt, beispielsweise für den Kauf von Anlagefonds oder Aktien. Bis zu 50 Prozent dieser Gebühren fliessen als Retrozessionen zurück an den Vermögensverwalter. Nur leider findet das Geld noch immer nicht zum Kunden zurück.
» Kassensturz-Sendung zum Thema "Retrozessionen" vom 12.06.2007 Kassensturz-Sendung zum Thema Retrozessionen vom 12.06.2007

Quelle: Kassensturz, 12. Juni 2007


Erste Kunden verlangen von Finanzfirmen die Rückerstattung von Retrozessionen

Banken, Vermögensverwaltern, Treuhändern, Versicherungsbrokern und anderen Finanzfirmen drohen Rückforderungen in der Höhe von mehreren Milliarden Franken. Auslöser für die von Anlegern zu erwartenden Klagen ist ein Bundesgerichtsentscheid. Darin hält das Gericht fest, dass Geld, das Vermögensverwalter als Kickbacks, Retrozessionen, Finders Fees, Vermittlungskommissionen, Rabatte oder Schmiergelder erhalten und stillschweigend einstreichen ihren Kunden gehört.

Inzwischen sind bei Grossbanken erste Forderungen eingetroffen. Kunden haben eine Abrechnung über die im Zusammenhang mit ihren Aufträgen eingenommenen Retrozessionen verlangt. Mit ähnlichen Schreiben müssen Vermögensverwalter rechnen, die die eingestrichenen Kickbacks nicht offen gelegt haben. Im Durchschnitt beläuft sich bei externen Kapitalverwaltern der Anteil der Retrozessionen an ihren Erträgen auf etwa ein Drittel.

Quelle: Sonntagszeitung, Juli 2006


Retrozessionen stehen den Kunden zu

Gestützt auf das Auftragsrecht hat das Bundesgericht entschieden, dass die von Vermögensverwaltern eingenommenen Retrozessionen (besser: Vertriebsprämien) an die Kunden weitergegeben werden müssen. Als Retrozession lässt sich etwa eine Zahlung verstehen, die von einer Bank an einen Vermögensverwalter zurückfliesst, der seinen Kunden bankeigene Produkte verkauft hat - die Bank verzichtet gleichsam zugunsten des Vermögensverwalters auf einen Teil ihrer vereinnahmten Kommissionen. Der Vermögensverwalter darf diese Rückflüsse nur dann für sich behalten, wenn dies zwischen ihm und seinem Kunden vertraglich vereinbart wurde.

Enthält ein Vermögensverwaltungsvertrag keine klare Regelung, fallen Retrozessionen oder ähnliche Leistungen (Rabatte, Provisionen, Schmiergelder) dem Kunden zu und müssen diesem nach dem Auftragsrecht vollständig ausbezahlt werden. Nur: Viele Kunden erfahren gar nie, dass ihr Vermögensverwalter Retrozessionen erhält. Glaubt man Branchenkennern, gilt dies weniger für institutionelle Kunden als für (ausländische) Privatkunden.
» Retrozessionen stehen den Kunden zu

Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 20. Juni 2006