Für Anleger, die Sicherheit bei Geldanlagen in den Vordergrund stellen, eignet sich ein Sparkonto zur Erreichung der Sparziele. Auf einem gewöhnlichen Sparkonto sind in der Regel die Zinsen geringer als auf Sparkontoformen mit strengeren Rückzugs- und Nutzungsbestimmungen.
Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit für diese Form der Geldanlage ist das Konkursprivileg. Wird Konten in irgendeiner Weise der Begriff "Sparen" verwendet, handelt es sich um Einlagen mit Konkursprivileg. Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung unter den Banken sind Beträge bis zu CHF 30'000.-- auf Sparguthaben im Falle einer Zwangsliquidation der Bank immer gedeckt. Spargelder profitieren ausserdem vom Verrechnungssteuer-Privileg.
Steuern
35% Verrechnungssteuer
vom Zinsertrag, sofern dieser mehr als CHF 50.00 beträgt (kann zurückgefordert
werden).
Kündigung eines Sparkontos
Im Normalfall reicht ein unterschriebenes Schreiben mit folgendem Inhalt
aus:
Musterbrief:
"Für das Sparkonto mit der Kontonummer xxx kündige ich den Betrag von CHF xxx
a) zum Ablauf der Kündigungsfrist
b) zu einem späteren Zeitpunkt (per xxx)"