schweizer-banken.info

Kontakt | Über uns | Fehler melden

Konkurs

Konkurs

Zwangsweise Auflösung des Gesamtvermögens eines im Handelsregister eingetragenen Schuldners infolge Zahlungsunfähigkeit. Darauf erfolgt die Verteilung des Liquidationserlöses an die Gläubiger.

Was passiert mit ihren Guthaben bei Konkurs einer Schweizer Bank?
Die Bankenaufsicht ist in der Schweiz sehr streng, die Risiken sind daher begrenzt. Sollte es dennoch zu einem Zusammenbruch einer Bank (Konkurs, Nachlassverfahren) kommen, garantieren die Schweizer Banken mittels der seit 2004 im Bankengesetz verankerten und obligatorischen Einlegerschutz-Vereinbarung (Vereinbarung über den Einlegerschutz bei zwangsvollstreckungs-rechtlicher Liquidation einer Bank) pro Bankgläubiger (Kunde) einen raschen Schutz bei bis zu CHF 100'000 (Konkursprivileg). Geschützt bis zu diesem Betrag sind z.B. Lohnkonto, Sparkonto, Säule 3a, und Kassenobligationen.

Wertschriften wie Obligationen, Aktien oder Fonds werden von den Banken lediglich in einem Depot verwahrt und fallen somit bei einer Bank-Insolvenz nicht in die Konkurs-Masse.

 

News

Konkurs der Bank: Kann ich Schulden mit Guthaben verrechnen?

Kann eine Bank ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und muss Konkurs anmelden, so kommt das Konkursverfahren zur Anwendung. Dabei wird die Konkurs-Eröffnung unter gleichzeitigem Schuldenruf durch die Eidgenössische Banken-Kommission öffentlich bekannt gegeben. Anlässlich dieses Schuldenrufs werden Gläubiger und Schuldner aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Als Schuldner der Bank sind dabei beispielsweise Hypothekarschuldner zu bezeichnen.

Ist nun eine Person sowohl Gläubiger als auch Schuldner, so hat sie beide Forderungen bekannt zu geben. Sie darf die beiden Ansprüche jedoch nicht eigenmächtig verrechnen, kann aber bei dieser Gelegenheit bei der Banken-Kommission die Verrechnung geltend machen. Wird im Anschluss daran die Forderung des Gläubigers gegenüber der Bank aus dem Bank-Guthaben im Konkurs-Verfahren zugelassen, so wird diese mit der Hypothekarschuld verrechnet.

Quelle: Neue Luzerner Zeitung AG, 29. Februar 2008


 

Weitere Informationen:
Einlagensicherung