Für die Altersvorsorge Säule 3a bieten Banken und Versicherungen unterschiedliche Lösungen an. Den Steuer-Abzug ist bei beiden Varianten identisch. Welche Lösung vorteilhafter ist, lässt sich nur für Ihre konkrete Situation beantworten. Grundsätzlich gilt das Motto: Für Sparen zur Bank, für Versicherungen zur Versicherung!
„Von einer Spar-Versicherung ist grundsätzlich
abzuraten.
Sparen und Versichern sollte man trennen.“
(K-Geld 6/2005)
Die Säule 3a ist im Vergleich bei einer Bank ist wesentlich günstiger als bei einer Versicherung, die Rendite besser und für Kunden flexibler (Kein Einzahlungszwang: Bei einem Bank-Konto können Sie eine jährliche Zahlung auch mal ausfallen lassen, was bei der Spar-Versicherung nicht bzw. nur mit Verlust möglich ist). Ein Versicherungsschutz kann bei einer Bank-Lösung mit einer separaten Todesfall-Risiko-Versicherung versichert werden, dies empfiehlt sicher aber nur, wenn Ihr Versicherungsschutz unzureichend ist.
Wer seine Säule 3a trotzdem bei einer Versicherung machen möchte,
sollte unbedingt die Kosten des Produktes kennen, bevor er seine Unterschrift
unter so einen Vertrag setzt. Der Kostenteil besteht in der Regel aus
Abschlusskosten, Risikokosten und
Verwaltungskosten.
Auch ein vorzeitiger Ausstieg bei einer Spar-Versicherung ist mit hohen
Einbussen verbunden.
Nur wer sich absolut sicher ist, dass er bis zum Pensionierungsalter
(!) bzw. bis Ende der Vertragslaufzeit die einmal gewählte Prämie auch
zahlen kann, sollte so einen Säule 3a-Vertrag bei einer Versicherung
abschliessen.
Weshalb sollten jüngere, erwerbstätige Frauen ihre Altersvorsorge
bei einer Bank abschliessen?
Eine 27-Jährige, die eine gebundene Vorsorgepolice bei einer Versicherung
abschliesst und drei Jahre später heiratet, ein Kind bekommt und nicht
mehr erwerbstätig ist, kann die Säule 3a oft nicht mehr weiterführen.
Eine Umwandlung in eine Säule 3b ist zwar möglich, das kleinere Budget
verhindert oft die Finanzierung dieser Vorsorge-Versicherungspolice
und wird prämienfrei gestellt. Das ist besonders in
den ersten Jahren nach Abschluss mit hohen Verlusten
verbunden. Für jüngere Frauen ist daher nur eine Säule 3a-Lösung bei
einer Bank empfehlenswert.
Folgende Maximalbeträge können in die 3. Säule (Säule 3a) einbezahlt werden:
| Jahr | Erwerbstätige mit Pensionskasse (2. Säule), maximal: |
Erwerbstätige ohne Pensionskasse (2. Säule): 20% vom AHV-Erwerbseinkommen, maximal: |
| 2011, 2012 | CHF 6'682 | CHF 33'408 |
| 2009, 2010 | CHF 6'566 | CHF 32'832 |
| 2007, 2008 | CHF 6'365 | CHF 31'824 |
| 2005, 2006 | CHF 6'192 | CHF 30'960 |
| 2003, 2004 | CHF 6'077 | CHF 30'384 |
Neben der staatlichen Altersvorsorge (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) benötigen wir zunehmend die 3. Säule – die private Vorsorge –, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Dabei wird die 3. Säule in eine gebundene Vorsorge – die Säule 3a – und in eine freie Vorsorge – die Säule 3b – unterteilt.
In diesem sehr lukrativen Markt kämpfen sowohl Banken als auch Versicherungen
um Anteile.
Da die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen
werden können, ist diese Form der Altersvorsorge zu favorisieren. Lebensversicherungsprodukte
der Säule 3b eignen sich
nur beschränkt zum Vermögensaufbau.
Trotzdem werden immer wieder Fondspolicen – eine Kombination
zwischen Fondssparplan und Lebensversicherung – als Alternative
für die längerfristige Altersvorsorge angeboten. Hohe Provisionen
für den Verkäufer und Prämien für eine oft nicht benötigte Risikoleistung
verhindern aber eine attraktive Rendite. Wer die Police auflösen will,
muss zudem mit beträchtlichen Abzügen rechnen. Erst nach rund zehn Jahren
sind die Verwaltungs- und Vertriebskosten amortisiert. Viele der Fonds,
die von Versicherungsgesellschaften in Fondspolicen angeboten werden,
sind bei den Banken auch ohne die Bezahlung von hohen Provisionen an
den Vermittler zu haben. Und der Ausstieg aus einem Fondssparplan einer
Bank ist jederzeit ohne Abzug möglich. »
Vorsorge-Tipp
Quelle: Punkt.ch, 17.10.2007
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen KGAST hat
den von Watson Wyatt erstellten Performance-Vergleich für Fonds der
Säule 3a und Freizügigkeits-Guthaben per 31.12.2006 publiziert. Das
Fonds-Vermögen der mittlerweile 21 Stiftungen (u.a. Allianz, Baloise,
Credit Suisse, Swisscanto, Sarasin, Swiss Life, UBS, Zürich) beläuft
sich auf 69,6 Mrd. Fr., plus 7,3% im Jahresvergleich. Die aussagekräftigen
Zahlen der gemischten Fonds mit einem Aktienanteil von 20 bis 30 Prozent
zeigen für das Berichtsjahr Performancezahlen zwischen 3,2% (Swiss Life)
und 6,3% (IST) mit einem Durchschnitt von 4,3%. Ueber fünf Jahre liegt
ebenfalls die IST an der Spitze (6%), Swiss Life und AWI erzielten je
3,6%. Der umfangreiche Bericht mit allen Details zu den einzelnen Anbietern
und den Angaben über die diversen Gruppen mit Performance-Vergleich
und Risikozahlen kann herunter geladen werden:
»
Säule 3a: Performance-Vergleich per 31.03.2007
Quelle: Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen KGAST , 31.03.2007
Das Gesetz sieht für das Vorsorgesparen in der Säule 3a zwei Möglichkeiten vor: das 3a-Vorsorgekonto und die 3a-Vorsorgepolice. Banken und Versicherungsgesellschaften bieten dafür verschiedene Produkte an.
Wenn Sie sich für das Produkt einer Versicherungsgesellschaft mit Risiko- und Sparteil entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Sparteil flexibel ist. Denn das Problem bei solchen gebundenen Policen ist ihre lange Laufzeit: Wie kann eine ledige, 34-jährige Frau wissen, wie sich ihr Absicherungsbedarf bis zur Pensionierung in 30 Jahren entwickelt?
Vergleichen Sie in jedem Fall mehrere Offerten und orientieren Sie
sich für Ihren Entscheid an den garantierten Leistungen, nicht an den
unsicheren Überschussversprechungen – diese haben sich in der
Vergangenheit leider selten bewahrheitet. Bevorzugen Sie ausserdem ein
Produkt mit garantierten Prämien. Und bedenken Sie, dass für die Vermittler
solcher Lebensversicherungen die Gleichung in
der Regel einfach ist: Je länger die Vertragsdauer und je höher die
Prämie, desto mehr Provision springt heraus. Deshalb sollten Sie bei
unabhängigen Experten eine Zweitmeinung einholen.
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Säule 3a: Banken und Versicherungen im Vergleich
Quelle: BEOBACHTER KOMPAKT, GELD, 8/2007
Die überobligatorische Vorsorge wird durch die Richtlinie 98/49/EG geregelt. Das Schweizer Recht ist mit dieser Richtlinie vereinbar, sieht es doch die Aufrechterhaltung der erworbenen Rechte in Form eines Guthabens vor (Übertragung der Leistung auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeits-Police, dann Rentenanspruch zu gegebener Zeit); die Barauszahlung bildet eine Ausnahme, die die versicherte Person auf Anfrage für sich in Anspruch nehmen kann.
Nicht in den sachlichen Geltungsbereich der für die Schweiz geltenden
europäischen Instrumente fällt die Säule 3a. Eine Barauszahlung
der Leistung ist hier möglich, wenn eine versicherte Person die Schweiz
verlässt. Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung sowie die
Leistungen der Säule 3a können folglich bei definitivem Verlassen der
Schweiz bar ausbezahlt werden.
»
Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge Nr. 96
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, 18. Dezember 2006
Swisscanto, deren Säule 3a-Fonds von den Kantonalbanken und der Bank Coop vertrieben werden, schneiden im Tagesanzeiger-Performance-Vergleich am besten ab. Swisscanto schaffte es sogar als einziger Anbieter, die Benchmark zu übertreffen, und zwar um 0,1 Prozent. Allerdings hat Swisscanto im Januar 2005 die Gebühren erhöht. Rund 1% hinter der Benchmark liegen die Fonds von Raiffeisen Bank, Bank Sarasin und Credit Suisse. Die UBS verfehlt mit ihren von Fiscainvest auf Vitainvest umgetauften Fonds die Zielrendite um 1,6 Prozent. » weiter
Quelle: Tagesanzeiger, 18. Dezember 2006
Die Säule 3a ist ein gutes Mittel, um Steuern zu sparen. Im Vergleich unterscheiden sich die Säule-3a-Konten bei der Rendite aber deutlich. Und von Säule 3a-Versicherungspolicen ist grundsätzlich abzuraten.
Quelle: K-Geld 6/2005, 14. Dezember 2005
3. Säule Altersvorsorge: Ende 1997 unterzeichnete ich nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Versicherungsberater der Zürich-Versicherung so einen Vertrag. Die garantierte Verzinsung ist 4%, das Guthaben kann man jederzeit problemlos beziehen, die Einzahlungen kann man jederzeit problemlos reduzieren oder ganz einstellen, das ist das Gleiche wie ein Vorsorgekonto bei der Bank usw.
Drei Jahre später vor der 4. Einzahlung wollte ich in der irrigen Annahme das ist ein Vorsorgekonto einen Kontoauszug. Zuerst keine Reaktion. Telefonisch erhielt ich dann die Auskunft, dass nach Einzahlungen in der Höhe von 17'251 Schweizer Franken das Guthaben noch 9'477 Franken ist. Neben Risikokosten habe man 4'219 Schweizer Franken für Abschlusskosten abkassiert. Das Guthaben errechnet sich nach einem weiteren Abzug von 2'963 Schweizer Fraken für "nicht amortisierte Kosten". Dabei handelt es sich praktisch um eine Vertragsstrafe beim Bezug des Guthabens, aber auch bei Prämienfreistellung. Selbstverständlich gibt es auch keine garantierten 4%. » weiter
Quelle: pfui.ch, 04.11.2005