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Eröffnung Bankkonto in der Schweiz - Häufige Fragen (FAQ)

Allgemeine Informationen über Schweizer Banken

 

Bankkonto eröffnen

 


Wie sicher sind Gelder bei Schweizer Banken?

Was passiert mit ihren Guthaben bei Konkurs einer Schweizer Bank?

Die Bankenaufsicht ist in der Schweiz sehr streng, die Risiken sind daher begrenzt. Sollte es dennoch zu einem Bank-Zusammenbruch (Konkurs, Nachlassverfahren) kommen, garantieren die Schweizer Banken mittels der seit 2004 im Bankengesetz verankerten und obligatorischen Einlegerschutz- Vereinbarung (Vereinbarung über den Einlegerschutz bei zwangsvollstreckungsrechtlicher Liquidation einer Bank) dem einzelnen Bankgläubiger einen raschen Schutz.

Im schweizerischen Konkursrecht sind Einlagen bei Banken und Effektenhändlern bis zum Betrag von neu CHF 100'000 pro Person in der 2. Klasse privilegiert. Sie werden vor dem Grossteil der anderen, ungesicherten Forderungen beglichen. Damit ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass diese Beträge den Kunden auch ausbezahlt werden.

Geschützt bis zu diesem Betrag sind z.B. Sparkonto, Säule 3a, Lohnkonto und Kassenobligationen. Wertschriften wie Obligationen, Aktien oder Fonds werden von den Banken lediglich in einem Depot verwahrt und fallen somit bei einer Bankinsolvenz nicht in die Konkurs-Masse.

Tipp: Wählen Sie eine Bank, welche Staatsgarantie oder ein gutes Rating von den Rating-Agenturen S&P Global Ratings oder Moody's erhalten hat. Verzichten Sie darauf, kleinere Beträge auf mehrere Banken zu verteilen, da dies wesentlich schwieriger zu überwachen ist und zudem oft höhere Gebühren zur Folge hat.


Können Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz auch ein Bankkonto eröffnen?

Ja, bei vielen Banken ist dies möglich. Häufig ist aber eine Mindesteinlage notwendig und aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen fallen höhere Gebühren an. Bei der Prüfung der Identität einer Person mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz auf dem Korrespondenzweg benötigt die Bank eine Ausweiskopie mit Echtheitsbescheinigung, welche unter anderem durch eine Niederlassung, Vertretung oder Konzerngesellschaft der Bank oder durch eine Korrespondenzbank ausgestellt werden kann.


Kann "schweizer-banken.info" bestimmte Banken empfehlen?

Welche Bank sich für Ihre individuelle Zielsetzung am besten eignet, hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von Ihrem Wohn-Domizil oder von Ihrem Anlagebetrag.

Tipps:

  1. Wählen Sie eine Bank, welche von den Rating-Agenturen S&P Global Ratings oder Moody's ein gutes Rating erhalten hat.
  2. Informieren Sie sich über Bewertungen und Testberichte von bestehenden Bankkunden.
  3. Verzichten Sie auf das verteilen Ihrer Gelder auf mehrere Banken, da dies wesentlich schwieriger zum überwachen ist und zudem oft höhere Gebühren zur Folge hat.
  4. Überlegen Sie sich, ob Sie Ihr Geld bei einer Grossbank (UBS AG) investieren wollen, welche sämtliche Arten von Finanzdienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen anbietet oder bei einer kleineren Privatbank, welche auf schweizerische und internationale Privatkunden spezialisiert ist.

Wird bei der Konto-Eröffnung eine Mindesteinlage verlangt?

Die Mindesteinlage und das Mindestguthaben sind bei den über 300 Schweizer Banken unterschiedlich:

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Grenzgänger können bei vielen Universalbanken (z.B. UBS AG, Kantonalbanken, Raiffeisenbanken) sowie bei der Postfinance ein Konto ohne Mindesteinlage eröffnen.

Personen mit Wohnsitz im Ausland (ohne Grenzgänger) können bei vielen Banken ein Konto oft erst ab einer Mindesteinlage von CHF 250'000 - CHF 500'000 eröffnen. Aufgrund der höheren Gebühren für Privatkunden ohne Wohnsitz in der Schweiz ist eine Bankbeziehung mit einem Guthaben unter CHF 250'000 meist nicht empfehlenswert.

Lexikon: Mindestguthaben


Kann ich ein Schweizer Bankkonto online per Internet, per Post, Telefon, E-Mail oder Fax eröffnen?

Dokumente für eine Kontoeröffnung können Sie bei vielen Banken online über die Website beantragen.


Welche Angaben und Unterlagen sind für eine persönliche Kontoeröffnung erforderlich?

- Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- ev. Dokumente zum Nachweis der Herkunft Ihres Geldes


Kann ich ein Konto in Euro oder USD in der Schweiz eröffnen?

Alle uns bekannten Banken bieten Konti in Schweizer Franken (CHF) und allen gängigen Fremd-Währungen, z.B. Euro (EUR), US-Dollar (USD) oder Britisches Pfund (GBP) an.

Für eine Bareinzahlung oder einen Barbezug einer Fremd-Währung (z.B. Euro) verlangen viele Banken eine Gebühr (Agio/Disagio). Die Zürcher Kantonbank verlangt bis CHF 50’000.– Gegenwert eine Gebühr von 0,75% bzw. mind. CHF 20.00.


Welche Vorteile bietet ein Nummern-Konto?

Siehe Lexikon: Nummernkonto


Kann ich auch Kreditkarten nutzen?

Bei Schweizer Banken sind Kreditkarten von Mastercard, Visa und American Express in CHF, USD und Euro erhältlich. Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz müssen oft einen Betrag von mindestens der Höhe von einer Monatslimite als Sicherheit hinterlegen. Als Alternative oder Ergänzung sind auch Maestro-Karten mit einer Limite von max. CHF 10’000 im Monat (CHF 2000 pro Tag, davon höchstens CHF 1000 an einem Geldautomaten).


Kann ich mein Konto jederzeit kündigen?

Privatkonto (Girokonto) und Kontokorrent von Privatkunden können normalerweise sofort saldiert werden. Bei einem Sparkonto muss bei grösseren Beträgen oft eine Kündigungsfrist von 3, 6 oder 12 Monaten eingehalten werden.


Wie lange dauert die Eröffnung eines Kontos?

Je nach Bank sollte die Eröffnung eines Kontos nicht länger als 1 – 10 Tage dauern.


Wie teuer ist die Eröffnung und Führung eines Schweizer Bankkontos?

Die Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz ist bei allen uns bekannten Banken kostenlos. Für die Kontoführung, Wertschriftenverwaltung usw. sowie teilweise für weitere Aufwendungen wie banklagernde Post oder Kreditkarten werden unterschiedliche Gebühren verrechnet. Privatkunden mit Wohnsitz im Ausland müssen zudem aufgrund höherem administrativen Aufwand bei vielen Banken zusätzliche Gebühren bezahlen.


Erhalte ich Zinsen auf mein Konto?

Die Zinsen für ein Konto in Schweizer Franken (CHF) und Euro (EUR) sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Die Zinsen auf einem Privatkonto (Girokonto) sind tiefer als auf einem Sparkonto. Da in der Schweiz das Bankgeheimnis gilt, wird eine Verrechnungssteuer von 35% vom Zinsertrag eines Kontos abgezogen. Der Kontoinhaber kann durch korrektes ausfüllen der Steuererklärung den Betrag zurückfordern.

 

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Weitere Informationen: www.swissbanking.org